Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der FEWTURE UG (haftungsbeschränkt)
Am Wassermann 7
50829 Köln
Stand: 01. Mai 2025
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen der
FEWTURE UG (haftungsbeschränkt)
Am Wassermann 7
50829 Köln
(nachfolgend „Agentur“, „wir“ oder „uns“) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“).
(2) Die Agentur bietet Leistungen in den Bereichen:
Webdesign und Webentwicklung
Grafikdesign und Printmedien
Technische Wartung und Fehlerbehebung
Schulungen und Workshops
Online-Werbung („Paid Ads“) auf Plattformen wie Google Ads, Meta Ads (Facebook, Instagram), TikTok etc.
Betreuung und Management von Social-Media-Kanälen
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit sie von der Agentur schriftlich anerkannt wurden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(4) „Werkvertrag“ meint einen Vertrag mit Erfolgsschuld (z. B. Webdesign-Projekte), „Dienstvertrag“ einen Vertrag mit bloßer Tätigkeitsschuld (z. B. Social Media Betreuung oder Ads Management).
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebots oder durch die tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Projektbeschreibung oder der Leistungsvereinbarung. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(3) Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen, sofern hierdurch keine Nachteile für den Kunden entstehen.
(4) Die Agentur schuldet nur die im Angebot bezeichneten Leistungen. Weitergehende Leistungen – z. B. Hosting, Domainregistrierung, Lizenzkosten, Wartung – bedürfen separater Vereinbarungen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien, Daten, Inhalte (Texte, Bilder, Zugangsdaten etc.) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen.
(2) Der Kunde garantiert, dass er über die erforderlichen Rechte an allen übergebenen Materialien verfügt. Eine Überprüfung durch die Agentur erfolgt nicht. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
(3) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis. Verzögerungen aufgrund fehlender Rückmeldungen oder Entscheidungen verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
(4) Bei Schulungen oder Workshops sorgt der Kunde für die technischen Voraussetzungen (z. B. Zugang zu Konferenztools, Präsentationsmöglichkeiten, Teilnehmerlisten etc.).
§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot oder der vertraglichen Vereinbarung. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Projektbasierte Leistungen (z. B. Webdesign) werden in der Regel in Teilschritten abgerechnet:
30 % Anzahlung bei Beauftragung
30 % bei Zwischenabnahme
40 % bei Projektabschluss / Livegang
(3) Laufende Dienstleistungen (z. B. Wartung, Social Media Betreuung, Ads) werden monatlich im Voraus berechnet.
(4) Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Kunde gerät nach Ablauf dieser Frist automatisch in Verzug.
(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, die Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Zudem kann ein Zurückbehaltungsrecht an den erbrachten Leistungen geltend gemacht werden.
(6) Die Agentur behält sich vor, im Verzugsfall Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.
§ 5 Leistungszeit, Verzögerungen, höhere Gewalt
(1) Vereinbarte Fristen gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden.
(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen, Netzwerkausfälle), auch wenn sie bei Unterauftragnehmern eintreten.
(3) Gleiches gilt bei unverschuldeten Betriebsstörungen, Krankheit oder Ausfällen von Schlüsselpersonen, sofern dadurch die Leistungserbringung erheblich erschwert wird.
§ 6 Abnahme und Freigabe
(1) Bei Werkleistungen (z. B. Webseiten, Designs) ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist.
(2) Die Abnahme erfolgt schriftlich oder durch E-Mail. Sie gilt auch dann als erfolgt, wenn der Kunde sich nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung meldet oder das Werk produktiv nutzt.
(3) Eventuelle Mängel sind bei Abnahme vollständig und konkret zu rügen.
(4) Änderungswünsche nach Abnahme gelten als zusätzliche Leistungen und werden nach Aufwand berechnet.
§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an allen von der Agentur erstellten urheberrechtlich geschützten Werken ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
(2) Die Agentur bleibt Inhaberin aller Urheberrechte und urheberrechtlich verwandter Schutzrechte. Eine vollständige Rechteübertragung erfolgt nicht, es sei denn, dies wird schriftlich ausdrücklich vereinbart.
(3) Ohne schriftliche Zustimmung der Agentur ist der Kunde nicht berechtigt:
die Werke zu bearbeiten oder umzubauen (außer bei technischen Notwendigkeiten),
sie an Dritte weiterzugeben oder zu verkaufen,
sie für andere Projekte oder Kunden zu nutzen,
Dritten Bearbeitungsrechte einzuräumen,
Hinweise auf Urheberschaft zu entfernen (z. B. „Webdesign by FEWTURE“).
(4) Der Quellcode von Webprojekten wird – wenn nicht vertraglich anders geregelt – nur in der kompilierten oder produktiven Version geliefert. Ein Anspruch auf Herausgabe interner Entwicklungsdateien (z. B. Adobe XD, Figma, Photoshop, Sketch, Rohdaten, Quellcode) besteht nicht.
(5) Eingesetzte Drittanbieter-Assets (z. B. Stockfotos, Schriftarten, Plugins) unterliegen deren Lizenzbedingungen. Die Agentur wird diese Lizenzen nicht automatisch auf den Kunden übertragen, sofern keine Pauschallizenz erworben wurde.
§ 8 Gewährleistung und Nachbesserung
(1) Die Agentur gewährleistet, dass ihre Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.
(2) Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Abnahme schriftlich angezeigt werden. Spätere Rügen sind ausgeschlossen.
(3) Bei berechtigten Mängeln wird die Agentur innerhalb angemessener Frist nachbessern. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen.
(4) Keine Mängel sind:
Unterschiede in der Darstellung in verschiedenen Browsern oder Endgeräten, sofern technisch bedingt
SEO- oder Werbeergebnisse, da diese von externen Faktoren abhängig sind
Probleme durch nachträgliche Änderungen des Kunden am Code oder CMS
§ 9 Haftung
(1) Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), und nur in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Umsatzeinbußen ist ausgeschlossen.
(4) Für Inhalte, Werbeanzeigen, Social-Media-Aktivitäten oder Aussagen im Namen des Kunden haftet ausschließlich der Kunde selbst, sofern diese auf seinen Vorgaben basieren.
(5) Die Agentur haftet nicht für Ausfälle oder Beeinträchtigungen von Plattformen Dritter (z. B. Google Ads, Facebook, Instagram, TikTok), auf die sie keinen Einfluss hat.
§ 10 Social Media & Werbekampagnen
(1) Bei der Betreuung von Social-Media-Konten handelt die Agentur im Namen und auf Rechnung des Kunden.
(2) Die Freigabe von Inhalten (Posts, Stories, Anzeigen) erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Änderungen nach Freigabe sind kostenpflichtig.
(3) Die Agentur übernimmt keine Garantie für Reichweite, Leads, Conversions oder sonstige messbare Werbeergebnisse, da diese von Dritten und wechselnden Algorithmen abhängen.
§ 11 Referenznutzung und Eigenwerbung
(1) Die Agentur ist berechtigt, erbrachte Leistungen (z. B. Webseiten, Logos, Werbemittel) unter Nennung des Kunden als Referenz zu nutzen, es sei denn, der Kunde widerspricht schriftlich vor Vertragsschluss.
(2) Die Nutzung umfasst Screenshots, Links, Beschreibungen auf der Agentur-Website, in sozialen Medien und in Präsentationen.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Informationen, Unterlagen, Daten und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
(2) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG).
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.